Gesetze › AltersVersErhV 2 § 6 AltersVersErhV 2 Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Zweite Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5