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§ 4 AltfAbwG

Wegfall der Entschuldung zu früherem Zeitpunkt

Der Wegfall der Entschuldungsvoraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt bleibt unberührt.

Gesetz zur beschleunigten Abwicklung einiger Altforderungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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