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§ 9 AltSchG

Antrag

Die Anträge auf Teilentlastung nach § 4 und auf Zahlung einer Zinshilfe nach § 7 sind bei der kreditgebenden Bank spätestens bis zum 31. Dezember 1993 zu stellen.

Altschuldenhilfe-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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