Gesetze › AMG › Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften› Zwanzigster Unterabschnitt Übergangsvorschrift Anlage AMG (zu § 6) Aflatoxine Ethylenoxid Farbstoffe Frischzellen Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände tierischer Herkunft mit dem Risiko der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien Arzneimittelgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 148 Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften sowie des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Anhang