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§ 41d AMWHV

Format des Einheitlichen Europäischen Codes

(1)

Der Einheitliche Europäische Code muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. 1.

    der Einheitliche Europäische Code wird in visuell lesbarer Form angezeigt; ihm ist das Akronym „SEC“ vorangestellt;

  2. 2.

    der Einheitliche Europäische Code wird mit der Spendenkennungssequenz und der Produktkennungssequenz, getrennt durch eine Leerstelle oder in zwei aufeinanderfolgenden Zeilen, gedruckt.

(2)

Andere Systeme für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit können zusätzlich verwendet werden.

Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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