Gesetze › AntarktUmwSchProtAG § 25 AntarktUmwSchProtAG Feldlager In Feldlagern erzeugte Abfälle sind soweit irgend möglich zu den Unterstützungsstationen oder -schiffen zur Entsorgung zu bringen. Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Entsorgung flüssiger Abfälle § 26 Abfallagerung