AdvoCite

§ 187 AO

Akteneinsicht

Die beteiligten Steuerberechtigten können von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtsträger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen.

Abgabenordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved