Gesetze › ArbnErfG › Zweiter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst› 6. Gerichtliches Verfahren § 38 ArbnErfG Klage auf angemessene Vergütung Besteht Streit über die Höhe der Vergütung, so kann die Klage auch auf Zahlung eines vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Betrages gerichtet werden. Gesetz über Arbeitnehmererfindungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 37 Voraussetzungen für die Erhebung der Klage § 39 Zuständigkeit