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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Erster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Erfindungen
- § 3Technische Verbesserungsvorschläge
- § 4Diensterfindungen und freie Erfindungen
Zweiter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
1. Diensterfindungen
- § 5Meldepflicht
- § 6Inanspruchnahme
- § 7Wirkung der Inanspruchnahme
- § 8Frei gewordene Diensterfindungen
- § 9Vergütung bei Inanspruchnahme
- § 10(weggefallen)
- § 11Vergütungsrichtlinien
- § 12Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
- § 13Schutzrechtsanmeldung im Inland
- § 14Schutzrechtsanmeldung im Ausland
- § 15Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten
- § 16Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts
- § 17Betriebsgeheimnisse
2. Freie Erfindungen
3. Technische Verbesserungsvorschläge
4. Gemeinsame Bestimmungen
- § 21(weggefallen)
- § 22Unabdingbarkeit
- § 23Unbilligkeit
- § 24Geheimhaltungspflicht
- § 25Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis
- § 26Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- § 27Insolvenzverfahren
5. Schiedsverfahren
- § 28Gütliche Einigung
- § 29Errichtung der Schiedsstelle
- § 30Besetzung der Schiedsstelle
- § 31Anrufung der Schiedsstelle
- § 32Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle
- § 33Verfahren vor der Schiedsstelle
- § 34Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
- § 35Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
- § 36Kosten des Schiedsverfahrens
6. Gerichtliches Verfahren
Dritter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
- § 40Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- § 41Beamte, Soldaten
- § 42Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen