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Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 64 G v. 18.12.1989 I 2261 · Quelle

Erster Abschnitt Bestimmung der Einrichtungen der betrieblichen und überbetrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung außerhalb des öffentlichen Dienstes
Zweiter Abschnitt Erstattungsverfahren für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige
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