Gesetze › ASchulG › Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 5 ASchulG Ausschluss eines Beschulungsanspruchs Ein Anspruch auf Beschulung an einer Deutschen Auslandsschule besteht nach diesem Gesetz nicht. Auslandsschulgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen § 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes