Gesetze › ASG › Dritter Abschnitt Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten› 1. Unterabschnitt Verpflichtungsvorschriften § 10 ASG Inhalt der Verpflichtung Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet. Arbeitssicherstellungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Zustimmungsverfahren § 11 Verpflichtungsbehörden