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ASG
Arbeitssicherstellungsgesetz
Erster Abschnitt Grundsätzliche Vorschriften
- § 1Vorrang des freien Arbeitsvertrags
- § 2Maßnahmen der Sicherstellung von Arbeitsleistungen
- § 3Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen
- § 4Anwendungsbereich
- § 5Befreiungen
- § 6Abgrenzung zum Wehrdienst und anderen Dienstleistungen
Zweiter Abschnitt Beschränkung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
- § 7Zustimmungsbedürftigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- § 8Ausnahmen von der Zustimmungsbedürftigkeit
- § 9Zustimmungsverfahren
Dritter Abschnitt Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
1. Unterabschnitt Verpflichtungsvorschriften
- § 10Inhalt der Verpflichtung
- § 11Verpflichtungsbehörden
- § 12Grundsätze für die Verpflichtung
- § 13Verpflichtungsbescheid
2. Unterabschnitt Rechtsstellung der verpflichteten Person
- § 14Inhalt des durch Verpflichtung begründeten Arbeitsverhältnisses
- § 15Einfluß der Verpflichtung auf ein Arbeits- oder Vertragsverhältnis in der privaten Wirtschaft
- § 16Einfluß der Verpflichtung auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 17Zahlung von Unterschiedsbeträgen und Ersatz für Vertreterkosten und laufende Betriebsausgaben
3. Unterabschnitt Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung
- § 18Allgemeines
- § 19Krankenversicherung
- § 20Unfallversicherung
- § 21Rentenversicherung Versicherungsfreiheit und Zuständigkeit
- § 22Rentenversicherung Entgelt und Beiträge
- § 23Arbeitslosenversicherung
- § 23aPflegeversicherung
Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
- § 24Auskunftspflicht
- § 25Persönliche Vorstellung
- § 26Kosten des Verpflichtungs- und Zustimmungsverfahrens
- § 27Rechtsweg
Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften
1. Unterabschnitt Freiwillig begründete Arbeitsverhältnisse
2. Unterabschnitt Ausbildungsveranstaltungen Bereithaltungsbescheid
3. Unterabschnitt Sonderregelungen
Sechster Abschnitt Datenverarbeitung
- § 31aDatenübermittlung von den Meldebehörden
- § 31bDatenübermittlung durch die Jobcenter; Verordnungsermächtigung
- § 31cZweck der Verarbeitung und Löschung der Daten
Siebter Abschnitt Schlussvorschriften