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ASG

Arbeitssicherstellungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.12.2025 I Nr. 370 · Quelle

Erster Abschnitt Grundsätzliche Vorschriften
Zweiter Abschnitt Beschränkung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
Dritter Abschnitt Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
1. Unterabschnitt Verpflichtungsvorschriften
2. Unterabschnitt Rechtsstellung der verpflichteten Person
3. Unterabschnitt Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung
Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften
1. Unterabschnitt Freiwillig begründete Arbeitsverhältnisse
2. Unterabschnitt Ausbildungsveranstaltungen Bereithaltungsbescheid
3. Unterabschnitt Sonderregelungen
Sechster Abschnitt Datenverarbeitung
Siebter Abschnitt Schlussvorschriften
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