AdvoCite

§ 63 ATA-OTA-G

Löschung einer Warnmitteilung

Ist die Entscheidung, die die Warnmitteilung ausgelöst hat, aufgehoben worden, so löscht die Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, die entsprechende Warnmitteilung im Binnenmarkt-Informationssystem unverzüglich, spätestens drei Tage nach der Aufhebung der Entscheidung.

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved