Gesetze › AtAV Schlussformel AtAV Der Bundesrat hat zugestimmt. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)