Gesetze › AufenthG › Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet› Abschnitt 4 Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit § 18a AufenthG Fachkräfte mit Berufsausbildung Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt. Aufenthaltsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung