Gesetze › AufhFG § 5 AufhFG Wirtschaftsplan Alle Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Aufbauhilfefondsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Vermögen des Fonds und Finanzierung § 6 Jahresrechnung