Gesetze › AufhFG § 6 AufhFG Jahresrechnung Der Bundesminister der Finanzen stellt am Schluss des Rechnungsjahres die Jahresrechnung für den Fonds auf und fügt sie als Anhang der Haushaltsrechnung des Bundes bei. Aufbauhilfefondsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Wirtschaftsplan § 7 Verwaltungskosten