Gesetze › AusbAnerkAufhV § 3 AusbAnerkAufhV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Übergangsregelung