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§ 4 AutomAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Automatenmechatronik oder
- b)
Automatendienstleistung,
- a)
- 3.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Automatendienstleistung, die jeweils 26 Wochen dauern, sowie
- 4.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Automatenservice,
- 2.
Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
- 3.
Warenbewirtschaftung,
- 4.
Abrechnung und Auswertung von Automatenaufstellplätzen,
- 5.
Verkaufsförderung und
- 6.
rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Automatenmechatronik sind:
- 1.
Vorbereiten und Installieren von Automaten,
- 2.
Montage und Inbetriebnahme von Automaten,
- 3.
Wartung und Instandhaltung von Automaten sowie
- 4.
Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Automatendienstleistung sind:
- 1.
Marketing und
- 2.
Personalwirtschaft.
Die Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Automatendienstleistung sind:
- 1.
kaufmännische Geschäftsprozesse und
- 2.
Kundenbetreuung.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Arbeitsorganisation und Kommunikation,
- 6.
unternehmerisches Handeln und
- 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.