Gesetze › AZRG › Kapitel 3 Visadatei § 33 AZRG Abruf im automatisierten Verfahren Die in § 32 bezeichneten Stellen können zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren zugelassen werden. § 22 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend. AZR-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden § 34 Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit