AdvoCite
AZRG
AZR-Gesetz
Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers
Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers
Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
- § 6Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
- § 7Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
- § 8Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
- § 8aDatenabgleich
- § 9Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- § 10Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
- § 11Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
- § 12Gruppenauskunft
- § 13Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
- § 14Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
- § 15Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
- § 15aAutomatisierte Datenübermittlung
- § 16Datenübermittlung an Gerichte
- § 17Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
- § 17aDatenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 17bDatenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- § 18Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
- § 18aDatenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
- § 18bDatenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
- § 18cDatenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
- § 18dDatenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen
- § 18eDatenübermittlung an die Meldebehörden
- § 18fDatenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
- § 18gDatenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- § 19Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
- § 20Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
- § 21Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
- § 21aDatenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
- § 22Abruf im automatisierten Verfahren
- § 23Statistische Aufbereitung der Daten
- § 23aDatenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
- § 24Planungsdaten
- § 24aVerarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 25Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 26Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 26aDatenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG
- § 27Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
Kapitel 3 Visadatei
- § 28Anlaß der Speicherung
- § 29Inhalt
- § 30Übermittelnde Stellen
- § 31Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
- § 32Dritte, an die Daten übermittelt werden
- § 33Abruf im automatisierten Verfahren
Kapitel 4 Rechte der betroffenen Person
Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
Kapitel 6 Weitere Behörden
Kapitel 7 Schlußvorschriften