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AZRG

AZR-Gesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 16 G v 22.7.2026 I Nr. 222 · Quelle

Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers
Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers
Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
Kapitel 3 Visadatei
Kapitel 4 Rechte der betroffenen Person
Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
Kapitel 6 Weitere Behörden
Kapitel 7 Schlußvorschriften
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