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BüroMKfAusbV
Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Berufsausbildung in einer dienstbegleitenden Unterweisung
- § 6Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- § 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8Inhalt des Teiles 1
- § 9Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 10Inhalt des Teiles 2
- § 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 12Prüfungsbereich „Kundenbeziehungsprozesse“
- § 13Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“
- § 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Zusatzqualifikationen
Abschnitt 4 Schlussvorschrift