AdvoCite
§ 6 BauPÜAnO
Bauvorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen
(1)
Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Abbruch baulicher Anlagen ist unter Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer
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die Benennung des Abbruchunternehmers,
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eine Beschreibung der baulichen Anlage nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Abbruchvorganges mit Angabe der für den Abbruch vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen
beizufügen.
(2)
§ 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.