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§ 6 BauPÜAnO

Bauvorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen

(1)

Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Abbruch baulicher Anlagen ist unter Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer

  1. -

    die Benennung des Abbruchunternehmers,

  2. -

    eine Beschreibung der baulichen Anlage nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Abbruchvorganges mit Angabe der für den Abbruch vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen

beizufügen.

(2)

§ 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.

Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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