AdvoCite

§ 7 BauPÜAnO

Bauvorlagen beim Vorbescheid

(1)

Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.

(2)

§ 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.

Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved