Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
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§ 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.
Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle