AdvoCite

§ 8 BauPÜAnO

Bauvorlagen für Typengenehmigungen

(1)

Dem Antrag auf Erteilung der Typengenehmigung nach § 73 BauO brauchen nur die in § 1 Abs. 1 Ziffern 2., 3. und 4. genannten Bauvorlagen beigefügt zu werden.

(2)

Die Bauvorlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

(3)

§ 1 Abs. 4 bis 6 gilt sinngemäß.

Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved