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I. BBahnErnAnO

Auf Grund der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1915) und der Anordnung des Bundesministers für Verkehr über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr vom 7. August 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2185) übertragen wir die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung - je für ihren Geschäftsbereich - auf

die Präsidentender Bundesbahndirektionen,
der Zentralen Transportleitung,
der Bundesbahn-Zentralämter,
der Zentralen Verkaufsleitung und des Bundesbahn-Sozialamtes sowie
den Direktorder Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Deutschen Bundesbahn · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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