Gesetze › BBahnErnAnO II. BBahnErnAnO Wir behalten uns im Einzelfall die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Bundesbahnbeamten vor. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Deutschen Bundesbahn · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle I. III.