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§ 33 BBankG

Veröffentlichungen

Die Deutsche Bundesbank hat ihre für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen, insbesondere den Aufruf von Noten sowie die Anordnung von Statistiken im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Gesetz über die Deutsche Bundesbank · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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