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BBankG

Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 19.7.2024 I Nr. 247 · Quelle

Erster Abschnitt Rechtsform und Aufgabe
Zweiter Abschnitt Organisation
Dritter Abschnitt Bundesregierung und Bundesbank
Vierter Abschnitt Währungspolitische Befugnisse
Fünfter Abschnitt Geschäftskreis
Abschnitt 5a
Sechster Abschnitt Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung
Siebenter Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Achter Abschnitt Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
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