Gesetze › BBauG › Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht› Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung› Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 21 BBauG (weggefallen) Baugesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 20 § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen