Gesetze › BBauG › Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht› Vierter Teil Bodenordnung› Erster Abschnitt Umlegung § 67 BBauG Umlegungskarte Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen. Baugesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 68 Umlegungsverzeichnis