Gesetze › BBergG › Zweiter Teil Bergbauberechtigungen› Erstes Kapitel Bergfreie Bodenschätze› Erster Abschnitt Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum § 10 BBergG Antrag Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen. Bundesberggesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Bergwerkseigentum § 11 Versagung der Erlaubnis