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BBesG

Bundesbesoldungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 62 Abs. 2 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
Unterabschnitt 2 Beamte und Soldaten
Unterabschnitt 3 Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
Unterabschnitt 4 Richter und Staatsanwälte
Abschnitt 3 Familienzuschlag
Abschnitt 4 Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen
Abschnitt 5 Auslandsbesoldung
Abschnitt 6 Anwärterbezüge
Abschnitt 7 (weggefallen)
Abschnitt 8 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
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