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Anlage 1 BBodSchV

(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2, § 5, § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 Nummer 1, § 7 Absatz 2, 3 und 5, § 8 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 1 und Absatz 7 Satz 1 und 6, § 24 Absatz 4 Nummer 1 und 2, Absatz 7 Nummer 1, Absatz 9 Nummer 1 und Absatz 10 Nummer 1) Vorsorgewerte und Werte zur Beurteilung von Materialien

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2731 - 2733)

Tabelle 1: Vorsorgewerte für anorganische Stoffe

StoffVorsorgewert bei Bodenart SandVorsorgewert bei Bodenart Lehm/SchluffVorsorgewert bei Bodenart Ton
[mg/kg TM]
Arsen102020
Blei4070100
Cadmium0,411,5
Chromgesamt3060100
Kupfer204060
Nickel155070
Quecksilber0,20,30,3
Thallium0,511
Zink60150200

Tabelle 2: Vorsorgewerte für organische Stoffe

StoffVorsorgewert bei TOC-Gehalt ≤ 4 %Vorsorgewert bei TOC-Gehalt > 4 % bis 9 %
[mg/kg TM]
Summe aus PCB6 und PCB-1180,050,1
Benzo(a)pyren0,30,5
PAK1635

Tabelle 3: Zulässige zusätzliche jährliche Frachten an Schadstoffen über alle Eintragspfade

StoffFracht
[g/ha·a]
Arsen35
Blei200
Cadmium5
Chromgesamt150
Kupfer300
Nickel75
Quecksilber1
Thallium1,5
Zink1 200
Benzo(a)pyren1

Tabelle 4: Werte zur Beurteilung von Materialien für das Auf- oder Einbringen unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht

Hinweis: Die Eluatwerte sind mit Ausnahme des Eluatwertes für Sulfat nur maßgeblich, wenn für den betreffenden Stoff der jeweilige Vorsorgewert nach Tabelle 1 oder 2 überschritten wird.

StoffFeststoffwertEluatwert
bei TOC-Gehalt < 0,5 %bei TOC-Gehalt ≥ 0,5 %
[mg/kg TM][µg/l]
Anorganische Stoffe
Arsen20813
Blei1402343
Cadmium124
Chromgesamt1201019
Kupfer802041
Nickel1002031
Quecksilber0,60,10,1
Thallium10,20,3
Zink300100210
Sulfat250 000250 000
Organische Stoffe
Summe aus PCB6 und PCB-1180,10,010,01
PAK166
PAK150,20,2
Naphthalin und Methylnaphthaline22
Extrahierbare organisch gebundene Halogene (EOX)1

Tabelle 5: Werte für zusätzlich zu untersuchende Stoffe beim Auf- oder Einbringen von Materialien mit mehr als 10 % Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht

StoffFeststoffwertEluatwert
bei TOC-Gehalt < 0,5 %bei TOC-Gehalt ≥ 0,5 %
[mg/kg TM][µg/l]
Antimon455
Kobalt502662
Molybdän43535
Selen355
Vanadium2002035

Die Vorsorgewerte finden für Böden und Materialien mit einem nach Anlage 3 Tabelle 1 bestimmten Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC-Gehalt) von mehr als 9 Masseprozent keine Anwendung. Für diese Böden und Materialien müssen die maßgeblichen Werte im Einzelfall in Anlehnung an regional vergleichbarer Bodenverhältnisse abgeleitet werden.

Bodenarten-Hauptgruppen gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage, Hannover 2009 (KA 5); stark schluffige Sande, lehmig-schluffige Sande und stark lehmige Sande sind entsprechend der Bodenart Lehm/Schluff zu bewerten.

Bei Blei gelten bei einem pH-Wert < 5,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.

Bei Cadmium gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.

Bei Nickel gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.

Bei Zink gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.

Für Böden mit einem TOC-Gehalt von mehr als 9 Masseprozent müssen die maßgeblichen Werte im Einzelfall abgeleitet werden.

Summe aus PCB6 und PCB-118: Stellvertretend für die Gruppe der polychlorierten Biphenyle (PCB) werden für PCB-Gemische sechs Leit-Kongenere nach Ballschmiter (PCB-Nummer 28, 52, 101, 138, 153, 180) sowie PCB-118 untersucht.

PAK16: Stellvertretend für die Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) werden nach der Liste der Environmental Protection Agency (EPA) 16 ausgewählte PAK untersucht: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo[a]anthracen, Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[g,h,i]perylen, Benzo[k]fluoranthen, Chrysen, Dibenzo[a,h]anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Naphthalin, Phenanthren und Pyren.

Bei Überschreitung des Wertes ist die Ursache zu prüfen. Handelt es sich um naturbedingt erhöhte Sulfatkonzentrationen, ist eine Verwertung innerhalb der betroffenen Gebiete möglich. Außerhalb dieser Gebiete ist über die Verwertungseignung im Einzelfall und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu entscheiden.

PAK15: PAK16 ohne Naphthalin und Methylnaphthaline.

Eluatwert ist maßgeblich, wenn der Vorsorgewert von PAK16 nach Anlage 1 Tabelle 2 überschritten wird.

Bei Überschreitung des Wertes sind die Materialien auf fallspezifische Belastungen hin zu untersuchen.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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