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BEDBPStruktG
Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Förderung der anderweitigen Verwendung
- § 3Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens
- § 4Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
- § 5Beamtinnen und Beamte der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Anlage(zu § 4 Abs. 4)