Gesetze › BEG › Zweiter Abschnitt Schadenstatbestände› Siebenter Titel Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen› II. Schaden im beruflichen Fortkommen› 6. Schaden in der Ausbildung § 118 BEG - Bundesentschädigungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 117 § 119