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BEG

Bundesentschädigungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 G v. 28.6.2021 I 2250 · Quelle

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Erster Titel Anspruch auf Entschädigung
Zweiter Titel Übergang und Übertragung des Anspruchs auf Entschädigung
Zweiter Abschnitt Schadenstatbestände
Erster Titel Schaden an Leben
Zweiter Titel Schaden an Körper oder Gesundheit
Dritter Titel Schaden an Freiheit
I. Freiheitsentziehung
II. Freiheitsbeschränkung
Vierter Titel Schaden an Eigentum
Fünfter Titel Schaden an Vermögen
Sechster Titel Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten
Siebenter Titel Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
I. Grundsatz
II. Schaden im beruflichen Fortkommen
1. Begriff
2. Selbständige Berufe
3. Unselbständige Berufe
A. Privater Dienst
B. Öffentlicher Dienst
a) Gemeinsame Vorschriften
b) Beamte
c) Berufssoldaten
d) Angestellte und Arbeiter
e) Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen
C. Dienst bei Religionsgesellschaften
4. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
5. Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung
6. Schaden in der Ausbildung
7. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen mit Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit
7. Höchstbetrag der Kapitalentschädigung
8. Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
9. Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
III. Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen
1. Schaden an einer Versicherung außerhalb der Sozialversicherung
2. Versorgungsschäden
3. Schaden in der Sozialversicherung
4. Schaden in der Kriegsopferversorgung
IV. Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit
Achter Titel Soforthilfe für Rückwanderer
Neunter Titel Krankenversorgung
Zehnter Titel Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen
1. Zusammentreffen von zwei Ansprüchen
2. Zusammentreffen von drei Ansprüchen
3. Zusammentreffen von vier Ansprüchen
4. Anwendbarkeit in den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen
Vierter Abschnitt Besondere Gruppen von Verfolgten
Erster Titel Grundsatz
Zweiter Titel Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
Dritter Titel Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention
Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt Befriedigung der Entschädigungsansprüche
Siebenter Abschnitt Härteausgleich
Achter Abschnitt Verteilung der Entschädigungslast
Neunter Abschnitt Entschädigungsorgane und Verfahren
Erster Titel Entschädigungsorgane
Zweiter Titel Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Dritter Titel Entschädigungsbehörden
Vierter Titel Entschädigungsgerichte
Fünfter Titel Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung
Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
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