Gesetze › BEG › Zweiter Abschnitt Schadenstatbestände› Siebenter Titel Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen› II. Schaden im beruflichen Fortkommen› 7. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen mit Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit §§ 120 - 122 BEG - Bundesentschädigungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 119 § 123