Gesetze › BEG › Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften› Erster Titel Anspruch auf Entschädigung § 3 BEG Der Verfolgte hat Anspruch auf Entschädigung nach diesem Gesetz. Bundesentschädigungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 § 4