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BehAppbAusbV
Behälter- und Apparatebauerausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
- § 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
- § 7Inhalt von Teil 1
- § 8Prüfungsbereich Rohrleitungsbau
- § 9Inhalt von Teil 2
- § 10Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 11Prüfungsbereich Behälterbau
- § 12Prüfungsbereich Anlagentechnik
- § 13Prüfungsbereich Instandhaltung
- § 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften