Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle