Gesetze › BehWerkPrZustV Schlussformel BehWerkPrZustV Der Bundesrat hat zugestimmt. Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2