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§ 2 BelWertV

Gegenstand der Wertermittlung

Gegenstand der Beleihungswertermittlung ist das Grundstück, grundstücksgleiche Recht oder vergleichbare Recht einer ausländischen Rechtsordnung, das mit dem Grundpfandrecht belastet ist oder belastet werden soll.

Beleihungswertermittlungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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