§ 2 BergMAusbV
Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
Vortrieb und Gewinnung und
- 2.
Transport und Instandhaltung
gewählt werden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle