§ 16 BergtechAusbV
Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- 2.
Bohrtechnik und Bergrecht,
- 3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle