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§ 2 BerVersV

Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen

Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:

  1. 1.

    die Bilanz nach Formular F.100.01,

  2. 2.

    die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formular F.200.01.

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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