Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle