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Art. 18 BeschNeuRG

Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen und gibt gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung ab.

Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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