Gesetze › BeschussV › Abschnitt 10 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften Schlussformel BeschussV Der Bundesrat hat zugestimmt. Beschussverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes